Selten war der gesellschaftliche Diskurs zu Migration, Asyl und Flucht angeheizter als heute. Dabei werden die Asyl-, Flucht- und Migrationsursachen direkt von Klimawandel, Kriegen und sozialpolitischen Ungerechtigkeiten verstärkt. Die Folge: Viele Menschen müssen ihre Heimat verlassen.
Währenddessen werden in Europa unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der (illegalen) Migration diskutiert. Neben einer generellen EU-Asylreform im vergangenen Jahr wurde im April einem neuen Migrations- und Asylpaket zugestimmt. Doch nicht nur auf EU-Ebene gibt es Veränderungen. In Deutschland wird derzeit die Bezahlkarte für Geflüchtete, welche auch in Österreich diskutiert wird, geplant und umgesetzt. Die Karte hat einerseits zum Ziel, bürokratische Hürden zu senken und damit die Auszahlung von Geldern zu erleichtern. Andererseits soll sie eine Kontrollmaßnahme sein, damit beispielsweise kein Geld ins Ausland gesendet wird. Zu Kritik führte die Bezahlkarte unter anderem bei Flüchtlingsräten, da durch die geplanten Einschränkungen eine verstärkte Diskriminierung befürchtet wird. In einigen Kommunen ist die Bezahlkarte schon in Kraft.
Auch in anderen europäischen Ländern sieht es ähnlich aus. So hat das Parlament in Großbritannien nach langen Diskussionen einem Gesetz von Premierminister Sunak zugestimmt, welches Ruanda als sicheren Drittstaat deklariert. Demnach würden die Verfahren für Migrant*innen, welche unerlaubt nach Großbritannien einreisten, in Ruanda abgehalten werden. Bei einem positiven Bescheid sollen die Personen in Ruanda bleiben. Eine Einhaltung der Menschenrechte ist dabei nicht garantiert, doch die ersten Flüge sind bereits für in 10-12 Wochen geplant.
Italien hingegen hat einen Vertrag mit Albanien abgeschlossen. Dieser befähigt Italien, Geflüchtete in Lager in Albanien zu bringen, ihre Asylverfahren dort durchzuführen und sie gegebenenfalls aus den Lagern zurück in ihre Heimatländer abzuschieben. So sollen pro Jahr bis zu 36.000 “Fälle bearbeitet werden”. Weitere Gespräche zu Migrationsabkommen, wie Mitte März mit Ägypten, sind in Planung. Häufig lösen diese allerdings einen „jetzt-oder-nie“-Schub aus, was zu einem Anstieg der Ausreisen führt. Das steht im Gegensatz zu dem, was eigentlich erreicht werden soll.
Zuletzt wurden außerdem vermehrt kritische Stimmen laut, die die EU als eine Institution bezeichnen, welche sich aus der Verantwortung ziehen möchte. Doch ist die Kritik legitim?
Verglichen mit Ländern wie dem Libanon, scheint die Kritik berechtigt. Denn der Libanon ist weltweit das Land, das die meisten geflüchteten Personen aufnimmt (in Bezug auf die Bevölkerungszahl). Da die letzte offizielle Volkszählung im Jahr 1932 stattgefunden hat, kann die Bevölkerungszahl und die Anzahl der Geflüchteten nur annähernd geschätzt werden. Auch weil es seit 2015 verboten ist, Geflüchtete zu registrieren. So sind etwa 1,5 Millionen Menschen Geflüchtete, bei einer Bevölkerung von etwa 6 Millionen. Die meisten, circa 800.000, kommen aus Syrien. Dabei steckt der Libanon in einer tiefen Wirtschaftskrise und auch die Politik wird stark von der Bevölkerung kritisiert. Für die prekäre Situation werden oftmals Geflüchtete verantwortlich gemacht.
Um die Situation vor Ort zu verbessern, wird der Libanon unter anderem von der EU finanziell unterstützt. Diese Unterstützung soll nun um nicht finanzielle-Mittel erweitert werden. Damit soll das Land wiederum der EU in der “Flüchtlingsfrage” aushelfen und beispielsweise die Migration von Syrer*innen nach Zypern verringern.
Der Libanon ist jedoch nicht das einzige Land, welches in einer solchen Lage steckt. Denn die Auslagerung von Menschen mit Migrationsgeschichte oder Asylsuchenden wird zunehmend attraktiver und die vermeintlichen Lösungswege immer kreativer. Inwiefern diese jedoch menschenrechtlich vertretbar sind, bleibt zu diskutieren.